WGV Haftpflicht | Die Angebote der WGV zur Haftpflichtversicherung
29. November 2011 # HaftpflichtversicherungDie WGV-Versicherung AG bietet ihren Kunden neben der Privathaftpflicht eine Reihe an weiteren Haftpflichtversicherungen an, so zum Beispiel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und eine Gewässerschadenhaftpflicht. Das Unternehmen mit Hauptverwaltung in Stuttgart verfügt deutschlandweit über mehrere Servicezentren.
Die WGV Privathaftpflicht-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da sie ein breites Spektrum an Schadensfällen abdeckt. Gerade bei hohen Schadenersatzanforderungen macht sich eine solche Versicherung schnell bezahlt, da bei Personen- und Sachschäden in unbegrenzter Höhe gehaftet wird. Die WGV bietet ihren Kunden zwei Tarife an: Optimal- und Basistarif. Ein Hauptunterschied findet sich in den Versicherungssummen. Während der Optimaltarif mit bis zu 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden aufkommt, gewährt der Basistarif nur eine Maximalsumme von 6 Millionen Euro. Auch Schäden, welche durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden, deckt der Optimaltarif mit einem höheren Betrag (10.000 Euro) ab als der Basistarif (5.000 Euro). Daneben finden sich noch eine Reihe an Zusatzleistungen wie z.B. für Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Gegenständen.
Eine WGV Privathaftpflicht kann sowohl für Singles als auch für Familien abgeschlossen werden. Im letzteren Fall sind minderjährige Kinder, Ehe- und Lebenspartner und volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, neben weiteren Personen mit versichert. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren auch weltweit. In EU-Ländern fällt diese zeitliche Begrenzung weg. Die Privathaftpflicht zahlt generell nicht in Fällen, in denen man selbst einen Schaden erleidet.
WGV Haftpflicht für Haustierbesitzer: Die Tierhalterhaftpflicht
Schäden, die durch Tiere verursacht wurden, werden in der Regel von der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Ein Teil der möglichen Schäden ist jedoch bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht empfiehlt sich daher in erster Linie für das Halten von Nutztieren zu gewerblichen Zwecken. Die betrifft beispielsweise das Halten von Hunden und Pferden, Hüten von Rindern und Zugtieren zu landwirtschaftlichen bzw. gewerblichen Zwecken.
Im Versicherungsumfang enthalten sind somit Weide- und Flurschäden, das Reiten mit ungewöhnlicher Zäumung oder auch die Teilnahme an Reitsportveranstaltungen. Auch Schäden, die entstehen, wenn fremde Personen das eigene Pferd unentgeltlich reiten, sind im Versicherungsumfang mit inbegriffen.
WGV Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Wenn ein Bauauftrag vom Bauherren an einen Bauunternehmer vergeben wird, werden auch eine Reihe von Risiken auf diesen übertragen. Doch kann man als Bauherr auch dann noch haftbar gemacht werden, wenn beispielsweise der Bauunternehmer unzureichende Versicherungen abschließt oder bestimmte Versicherungen ganz fehlen. Auch für die Folgen unzureichender Überwachung von Bauunternehmern und Architekten kann der Bauherr nach wie vor haftbar gemacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht empfiehlt sich immer dann, wenn das Bauvorhaben eine Bausumme von 75.000 Euro übersteigt, da bis zu diesem Wert noch die Privathaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Die Höhe der Versicherungssumme beträgt pauschal 6 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Weitere Angebote der WGV-Versicherung zur Haftpflicht
Neben den bereits beschriebenen Haftpflichtversicherungen existieren im Angebot der WGV noch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Diensthaftpflicht und Wassersportversicherung. Die Beantragung kann direkt von der Internetseite der WGV aus vorgenommen werden.

WGV Haftpflicht: Übersicht der Produkt(-arten) unter wgv.de/portal/de/portal/versicherung/haftpflicht/uebersicht.html
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Bauherrenhaftpflicht, Diensthaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Grundbesitzerhaftpflicht, Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Wassersportversicherung, WGV
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