Wechsel der Krankenversicherung: Voraussetzungen und Beschränkungen
17. November 2011 # KrankenversicherungDie Angehörigen insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind immer stärker verunsichert: Die Kosten für das Gesundheitswesen scheinen aus dem Ruder zu laufen und die Politik bleibt Antworten auf die beunruhigende Entwicklung weitgehend schuldig. Eine erste größere Krankenkasse ist bereits insolvent gegangen, wobei die Mitglieder dieser Kasse teilweise Schwierigkeiten hatten, eine neue Krankenkasse zu finden. Dies wirft die Frage auf, wie und unter welchen Umständen ein Wechsel der Krankenversicherung überhaupt möglich ist.
Wechsel von einer gesetzlichen Kassen zu einer anderen GKV
Ein Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere gesetzliche Krankenkasse ist prinzipiell immer möglich. Es gilt eine Frist von zwei Monaten, was bedeutet, dass man nach Anmeldung bei der neuen Kasse noch zwei Monate in der alten Kasse versichert ist. In der neuen Kasse muss der oder die Versicherte dann mindestens 18 Monate lang versichert bleiben, um eine bürokratische Flut und ein entsprechendes Durcheinander bei den Kassen und den Ärzten zu vermeiden. Ein Sonderkündigungsrecht gilt indes, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Diese Zusatzbeiträge werden von den Kassen bei schlechter Geschäftslage erhoben, was allerdings nicht bei allen Kassen und auch nicht in der selben Höhe der Fall ist. Die Zusatzbeiträge werden hierbei alleine den Versicherten und nicht den Arbeitgebern in Rechnung gestellt, was zusätzlich für Verunsicherung bei den Versicherten führt. Falls eine Kasse zusätzliche Beiträge erhebt, können die Versicherten innerhalb von zwei Monaten ihr Versicherungsverhältnis wechseln, auch wenn sie noch keine 18 Monate Mitglied der Kasse waren. Prinzipiell kann der oder die Versicherte sich bei jeder gesetzlichen Kasse oder Ersatzkasse innerhalb des eigenen Bundeslandes anmelden und darf nicht abgewiesen werden.
Wechsel von der GKV in eine private Krankenversicherung
Ein Wechsel von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist hingegen an Bedingungen gekoppelt. Arbeitnehmer müssen hierzu eine gewisse Einkommensgrenze überschreiten, die als Pflichtversicherungsgrenze bezeichnet wird und immer wieder für politische Diskussionen sorgt, da der Eindruck einer Besserversorgung für Besserverdiener entsteht. Selbstständigen und Freiberuflern steht der Wechsel in eine private Krankenversicherung jederzeit frei, da diese Personen- und Berufsgruppen nicht auf Zuschüsse von Seiten eines Arbeitgebers hoffen können. Für Gutverdiener und auch für Selbstständige ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung in vielen Fällen sinnvoll: Bessere Leistungen zu (zumindest in den ersten Jahrzehnten) geringeren Gebühren sind hier die Regel.

Krankenkassencheck: Egal ob man von einer GKV in eine andere wechselt, oder ganz zu privaten Krankenversicherung - in jedem Fall empfiehlt es sich, den neuen Versicherer vorher genau abzuklopfen © N Media / Fotolia
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