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Verkehrs-Rechtsschutz – Es gibt drei unterschiedliche Arten

Verkehrs-Rechtsschutz © vege - Fotolia.com

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Neben der Haftpflicht- und Kaskoversicherung sollte sich jeder Autofahrer auch einmal über eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung Gedanken machen. Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherungen regeln alle privatrechtlichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Teilnahme im Straßenverkehr zusammenhängen. Sie wird sehr häufig eingesetzt, wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung bei einem Verkehrsunfall kommt. Oftmals leisten diese Versicherungen nur einen Teilausgleich, so dass gegen diesen Beschluss wirksam über einen Anwalt gegen diesen Beschluss angegangen werden kann. Ebenso tritt die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei der anwaltlichen Verteidigung in Straf- und Bußgeldangelegenheiten oder bei Unstimmigkeiten beim Gebrauchtwagenkauf ein. Versichert ist man sogar als Radfahrer, Fußgänger oder Insasse in einem anderen Auto.

Verkehrs-Rechtsschutz | Unterschiede & Besonderheiten

In der Regel unterscheidet man bei der Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung zwischen der Fahrerrechtschutz-, der Fahrzeugrechtschutz- und der Familien Verkehrsrechtschutz-Versicherung. Die günstigste Variante ist der Fahrerrechtschutz. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer kein eigenes Fahrzeug besitzt, dennoch aber häufig mit einem Auto, beispielsweise einem Dienstwagen unterwegs ist. Weitergehend ist die Fahrzeugrechtschutzversicherung, die für den Fahrzeughalter und alle berechtigten Nutzer und Insassen gültig ist. Den umfangreichsten Versicherungsschutz enthält die Familien Verkehrsrechtschutzversicherung, die für die gesamte Familie, unabhängig vom gefahrenen Fahrzeug, maßgebend ist.

Ähnlich der Kaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer festlegen, ob er eine Selbstbeteiligung wünscht oder nicht. Bei einem 30jährigen Versicherungsnehmer ohne Selbstbeteiligung und einer Laufzeit von einem Jahr gibt es beispielsweise bei der OERAG mit unbegrenzter Deckungssumme diese Versicherung schon für knapp 55 Euro im Jahr. Bei der ARAG AKTIV 2010 liegt die Deckungssumme bei 1 Millionen Euro und ist der Jahresbeitrag bei zirka 70 Euro. Die R+V-Versicherung verlangt hier schon bei gleicher Leistung knapp 100 Euro. Die Tarife sind auch von der beruflichen Beschäftigung abhängig. So liegen die Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes leicht darunter. Ebenso sind die Tarife für Singles günstiger als wenn die gesamte Familie mitversichert wird. Vor Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung ist es daher ratsam, sich beispielsweise in den bekannten Onlinevergleichsportalen einen Überblick zu verschaffen. Gegebenenfalls sollte man auch ein örtliches Versicherungsbüro aufsuchen und den dortigen Tarif vergleichen.

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Der Beitrag "Verkehrs-Rechtsschutz - Es gibt drei unterschiedliche Arten" wurde publiziert von am 30. Mai 2011 und in der Rubrik Rechtsschutz Versicherung abgelegt. Schlagwörter zu diesem Artikel: , ,

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