Variable flexible Zinsen vs. feste Zinsbindung
27. August 2009 # Finanzierung
Variable Zinsen oder Zinsbindung? | © V. Yakobchuk - Fotolia.com
Im Gegensatz zu den variablen Darlehen stehen die Darlehen mit fester Zinsbindung wie Ratenkredite und Immobiliendarlehen. Während der gesamten Laufzeit oder auch während einer vereinbarten Zinsbindungsfrist kann sich der Darlehenszins in diesen Fällen nicht verändern, unabhängig von einer möglichen Veränderung des Leitzinses. Die Entscheidung für oder gegen eine variable Zinsgestaltung ist demnach abhängig von dem künftig erwarteten Zinsniveau. Sind die Zinsen bei Vertragsabschluss niedrig und wird in Zukunft eher ein steigendes Zinsniveau erwartet, sollten Kreditnehmer eine möglichst langfristige Zinsbindung wählen, um Planungssicherheit zu erhalten. Sofern das Zinsniveau jedoch historisch hoch ist und aufgrund der wirtschaftlichen Lage sowie des Inflationsniveaus Leitzinssenkungen erwartet werden, sollten Kreditnehmer eher variable Darlehen wählen, um so ebenfalls von einer Zinsreduzierung profitieren zu können.
Doch die Wahl, welche Zinsbindung genutzt werden soll, ist nicht einzig vom Zinsniveau abhängig. Daneben sollte nämlich auch beachtet werden, dass variable Darlehen eine hohe Flexibilität bieten. Sie können jederzeit ohne vorherige Kündigung ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Gerade dann, wenn Kreditnehmer in kurzer Zeit eine höhere Geldsumme erwarten, sind diese Darlehen ideal. Darlehen mit Festzinsen hingegen sind während der Kreditlaufzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Immobiliendarlehen sind während der Zinsbindungsfrist in der Regel sogar unkündbar, erst nach Ablauf von zehn Jahren ist eine Kündigung mit einer sechsmonatigen Frist möglich. Bei einer eventuell vorzeitigen Rückzahlung müssen dann Vorschusszinsen an die Bank gezahlt werden.
Bei Baudarlehen sowie bei Ratenkrediten mit fest vereinbarten Zinsen ist es jedoch möglich, im Kreditvertrag ein Sonderkündigungsrecht aufnehmen zu lassen, so dass zumindest Teilbeträge vorzeitig zurückgezahlt werden können.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Leitzinsen, Refinanzierungskosten, Sonderkündigungsrecht, variable Zinsen, Zinsbindung, Zinsen
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