Ein Kreditvermittler lebt davon, dass er Verbrauchern Kredite vermittelt, die Gebühren für die Kreditvermittlung werden auch Provisionen genannt. Der § 15 des Verbraucherkreditgesetzes besagt, dass ein Kreditvermittler nur dann Anspruch darauf hat, sich seine Kreditvermittlungsaktivitäten bezahlen zu lassen, wenn es auch tatsächlich zu einer Kreditvermittlung kommt und dem Kreditsuchenden ein Darlehen ausgezahlt wird.
Die Gebühren für die Kreditvermittlung sind abhängig …
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