Selbstschuldnerische Bürgschaft

Posted by Netzgeld.biz Finanzredaktion on September 25th, 2009

Im Finanzbereich unterscheidet man zwischen einfachen Bürgschaften und selbstschuldnerischen Bürgschaften. Eine Bürgschaft tritt immer dann in Kraft, wenn ein Schuldner nicht für ausreichend kreditwürdig angesehen wird, um allein einen Kredit aufzunehmen. Wenn der Kreditnehmer aber einen Bürgen benennt, auf den der Kreditgeber im Bedarfsfall zurückgreifen kann, steigen seine Chancen, den Kredit zu bekommen. Kann der Kreditnehmer dann wirklich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, die Zahlung von dem Bürgen zu verlangen. Bei einer einfachen Bürgschaft allerdings kann der Bürge sich so lange weigern, Zahlung zu leisten, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, die der Kreditgeber gegen den Schuldner anwenden kann. Erst wenn feststeht, dass es keine gesetzliche Möglichkeit mehr gibt, den Schuldner zur Zahlung zu zwingen, kann sich der Gläubiger an den Bürgen wenden. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sieht das dagegen ganz anders aus. Denn ein Bürge, der eine selbstschuldnerische Bürgschaft eingeht, muss sich darüber bewusst sein, dass er die Verpflichtung eingeht, für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Darlehens zu haften, und zwar auch mit seinem gesamtem Privatvermögen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet also der Bürge genau so wie der Kreditnehmer für die Rückzahlung des Darlehens. Kommt der Schuldner also seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, egal aus welchem Grund, kann sich der Gläubiger sofort an den selbstschuldnerischen Bürgen halten und von diesem die Zahlung verlangen. Der Gläubiger muss also nicht erst alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und den Klageweg beschreiten, um den Kreditnehmer zu weiteren Zahlungen zu veranlassen. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat sich nämlich der Bürge in einem einseitig verpflichtenden Vertrag schriftlich verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, also des Kreditnehmers, mit seinem Privatvermögen für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredits einzustehen. Da eine selbstschuldnerische Bürgschaft eine zusätzliche Sicherheit bei einer Kreditvergabe darstellt, gelingt es einem Kreditnehmer auf diese Art oft leichter, einen Kredit zu erhalten. Doch auch bei Mietbürgschaften bestehen die Vermieter oft auf einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Sollte der Mieter dann irgendwann einmal seine Miete nicht mehr zahlen können, kann sich der Vermieter direkt an den selbstschuldnerischen Bürge halten, um sein Geld zu erhalten. Dies ist oft bei Studentenwohnung der Fall, bei denen der Vermieter auf einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der Eltern des Studenten besteht, um sicherzustellen, dass die Miete auf jeden Fall gezahlt wird. Juristisch betrachtet verzichtet ein selbstschuldnerischer Bürge auf das Recht der Einrede der Vorausklage, was so viel bedeutet, dass sich der Gläubiger direkt an den Bürgen wenden kann, ohne vorher den Gläubiger zu verklagen.

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